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Nachrichtendetails

Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen

  • 17.03.2022

Uns erreichen in letzter Zeit immer wieder Anfragen von Mieterinnen und Mietern, die ukrainischen Flüchtlingen übergangsweise Wohnraum zur Verfügung stellen möchten. Dieses Engagement möchten wir gern unterstützen. Nachstehend möchten wir Sie über die wichtigsten Fragestellungen informieren:

Aufnahme von Menschen

Sie als Mieter*in dürfen Besuch empfangen, der auch bei Ihnen übernachtet und Zimmer nutzt. Ein Besuch wird mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu sechs Wochen gesehen. Ihren Besuch müssen Sie der EBG München-West nicht anzeigen. Eine Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde kann für einen Besucher*in von Seiten der EBG München-West nicht ausgestellt werden.

Längerfristige Aufnahme / komplette Überlassung der Wohnung

Wenn eine längerfristige Aufnahme geplant ist oder Sie temporär die komplette Wohnung zur Nutzung überlassen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme eines Untermieters bei der EBG München-West stellen. Hier verweisen wir auf das entsprechende Formular in unserem Download-Bereich. Bei einer Untervermietung wird auch eine Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei organisatorischen Fragen etwa zur Registrierung oder zu anderen Hilfeleistungen nicht weiterhelfen können. Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise unter https://stadt.muenchen.de/infos/fluechtlingen-helfen.html.

Weiter veröffentlichte der DMB Mieterverein München e.V. Tipps zur Untervermietung: https://www.mieterverein-muenchen.de/gefluechtete-aufnehmen-so-koennen-auch-mieterinnen-jetzt-helfen/