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Nachrichtendetails

Freiwillige Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen

  • 02.09.2022

Lieber Mieterinnen und Mieter,

Sie haben die Nachrichten der vergangenen Wochen verfolgt: Viel wird über die Energieversorgung diskutiert. Gas, Öl und Strom werden immer teurer. Wir möchten Sie über unseren aktuellen Kenntnisstand informieren und die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten:

Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung für 2021? Und habe ich bereits jetzt mit großen Nachzahlungen zu rechnen?
Wir arbeiten aktuell an der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021. Geplant ist der Versand im Herbst 2022. Im Jahr 2021 waren die Gas- und Strompreise noch recht stabil, sodass mit keinen außergewöhnlichen Abweichungen zu den Vorjahren zu rechnen ist. Bitte beachten Sie, dass aus dem Abrechnungsergebnis 2021 keine Prognosen für die Jahre 2022 und 2023 abgeleitet werden können.

Wie geht es weiter? Wann wird es teuer und kann ich bereits jetzt vorsorgen?
Eine Einschätzung über die Entwicklung der Gas- und Strompreise ist auch für uns nicht möglich. Da besonders im 2. Halbjahr 2022 die Preise gestiegen sind bzw. voraussichtlich noch steigen werden, müssen für die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 mit höheren Kosten und evtl. Nachzahlungen gerechnet werden. Wir sind bemüht, Ihnen die Abrechnung für das Jahr 2022 im ersten Halbjahr 2023 zu übersenden.
Die Preissteigerungen werden wir besonders im Jahr 2023 zu spüren bekommen. Das Ergebnis werden Sie jedoch erst mit der Abrechnung im Jahr 2024 erhalten. Wie können Sie jetzt schon vorsorgen? Gern können Sie die Heizkostenvorauszahlungen erhöhen. Melden Sie uns Ihren persönlichen Wunschbetrag einfach per Brief oder per E-Mail an die info@ebg-muenchen-west.de.

Trotz hoher Energiekosten richtig heizen und lüften – Vermeidung von Schimmel und dabei sparen.
Es wird empfohlen, eine Mindestraumtemperatur von 15°C sicherzustellen und ausreichend zu lüften, da andernfalls Schimmelgefahr besteht. Es gilt: „Stoßlüften statt Fenster auf Kipp“. In den Wintermonaten sollte 2-3-mal täglich stoßgelüftet werden – jeweils ca. 5 Min bei ausgeschalteter Heizung. Das Stoßlüften verhindert das Auskühlen der Wohnung und die Schimmelbildung.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Ihr EBG-Team