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Über uns

Die Baugenossenschaft München-West des Eisenbahnpersonals eG

Die Baugenossenschaft München-West des Eisenbahnpersonals eG wurde im Jahr 1908 gegründet. Ziel war es, Eisenbahnern in München zu guten und trotzdem erschwinglichen Wohnungen zu verhelfen.
Waren die ersten Jahre durch den Neubau der Wohnungen geprägt und die Zeit nach dem Krieg durch den Wiederaufbau, so ist es die Aufgabe unserer Generation, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren.

Dadurch wollen wir auch in Zukunft in München günstige und attraktive Wohnungen anbieten.

Unsere Wohnungen werden ausnahmslos über das Internet vermietet. Bitte schauen Sie regelmäßig auf Wohnungsangebote, dort finden Sie unsere Angebote.


Die Entstehung der Genossenschaft

Am 12. September 1908 wurde die Genossenschaft von 60 Eisenbahnern unter dem Vorsitz des Stellwerksmeisters Wolfgang Früchtl in München gegründet.
Im Jahr 1909 hat das Verkehrsministerium der Genossenschaft einen Bauplatz auf dem Areal der damaligen Arbeiterhäuser in Neuhausen zugewiesen.
Auf diesem Gelände wurde mit dem Bau von 9 Häusern mit insgesamt 111 Wohnungen begonnen. Bis 1912 wurden noch weitere 40 Häuser mit 367 Wohnungen erbaut.

In einem zweiten Bauabschnitt wurden zwischen 1925 und 1928 weitere 14 Häuser mit 139 Wohnungen erstellt.

Nach dem zweiten Weltkrieg mussten 13 total zerstörte Häuser wiederaufgebaut werden. 1950 bis 1953 wurden in München-Laim an der Fürstenrieder Straße insgesamt 14 Häuser mit 144 Wohnungen neu erbaut. In den Jahren 1953 bis 1958 erstellte die Genossenschaft auf Erbgrund der Deutschen Bundesbahn weitere 225 Wohnungen in München-Neuhausen. Zwischen 1964 und 1969 konnten weitere 163 Wohnungen in Neuhausen errichtet werden.

72 Jahre nach Gründung der Genossenschaft wurden die ältesten Gebäude umfassend modernisiert und in den großen Dachgeschossen 26 Wohnungen erbaut. Gegenwärtig besitzt die Genossenschaft 109 Häuser mit 1186 Wohnungen.


    Fotos: Frank Achim Schmidt
 
Wo sich ehemals eine Gaststätte und anschließend ein Schuhgeschäft befanden, bezogen wir 2020 unsere neuen Büroräumlichkeiten. Neben einer offenen Arbeitsumgebung mit verglaster Besprechungsbox entstand in der Donnersbergerstraße 15 nach Plänen des Büros wesenfeld höfer architekten auch die „Raumstation15“ – unser Gemeinschaftsraum, der für private und kulturelle Events, Workshops und Seminare gemietet werden kann.


Organe

Die Genossenschaft verfügt über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und besteht in unserem Fall aus drei Personen. Rechte und Pflichten sind insbesondere in den Paragrafen 20-22 unserer Satzung geregelt.

Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand. Seine Rechte und Pflichten sind insbesondere in den Paragrafen 23-25 unserer Satzung fixiert. Im Fall unserer Genossenschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens sechs und höchstens neun Mitgliedern. Diese werden von der Generalversammlung, dem höchsten Organ der Genossenschaft, für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Zuständigkeit der Generalversammlung ergibt sich aus Paragraf 34 unserer Satzung. Die Generalversammlung wird in der Regel einmal jährlich im ersten Halbjahr einberufen.

Der gesetzliche Rahmen des Handelns der Genossenschaft ist in der Satzung und im Gesetz, insbesondere dem Genossenschaftsgesetz, kodifiziert. Die Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, deren Grundgedanke die Förderung der Mitglieder ist.

Den Grundgedanken unserer Genossenschaft finden Sie in Paragraf 2 unserer Satzung.