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FAQ / Downloads

FAQ

Die Untervermietung ist möglich, bedarf aber ausnahmslos der vorherigen Zustimmung der Hausverwaltung.

Nein, Mitglied ist nur, wer auch eine Wohnung angemietet hat.

Nein, aufgrund von Brandschutzbestimmungen dürfen Sie keinerlei Gegenstände im Treppenhaus lagern. Dies gilt auch für Schuhe und andere Gegenstände, die sich dort nur vorübergehend befinden würden. Kinderwagen und Rollatoren können im Erdgeschoss abgestellt werden, sofern der Fluchtweg frei bleibt.

Ja, jeder kann sich online auf eine Mietwohnung bewerben. Allerdings werden Mitarbeiter der Deutschen Bahn und deren Tochtergesellschaften beim Bewerbungsprozess bevorzugt.

Die Haltung von Hunden bedarf grundsätzlich einer Genehmigung der Hausverwaltung.

Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben: Dies gilt auch für Kinder.

Ja, generell müssen Sie jede Person bei uns melden, die länger als sechs Wochen in Ihrer Wohnung wohnt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das Online-Bewerbungsformular auf dieser Webseite.