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Nachrichtendetails

Achtung, Abzocke droht! Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche.

  • 24.11.2022

Die Energie-Krise setzt uns allen zu. Jeder schaut mit bangen Blicken auf die kommenden Tariferhöhungen bei Gas und Strom. Von der Sorge um die Nachzahlungen mal ganz zu schweigen. Da kommt es wenig überraschend, dass sich Gauner diese Angst zunutze machen. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt vor einer neuen Masche.

Es geht um unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Stromverträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Solche Verträge sind unzulässig! Denn Energieverträge mit Preisbindung müssen schriftlich geschlossen werden.

Trotzdem ist Vorsicht geboten: Der "neue" Vertragspartner kündigt zum Beispiel Ihren alten Vertrag auch wenn Sie das eigentlich nicht wollten. Die Auflösung des ungewollten Vertrags kann für Sie mit einem großen Aufwand verbunden sein.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

  • Legen Sie am Telefon sofort auf. Teilen Sie niemals Ihre Zählernummer mit.
  • Bei Erhalt einer Vertragsbestätigung: Widersprechen und widerrufen Sie unverzüglich per Einschreiben innerhalb von maximal 14 Tagen. Kontaktieren Sie Ihren bisherigen Anbieter – falls der neue Anbieter den alten Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.
  • Bei Nichtbeachten des Widerrufs, bewahren Sie Ruhe, kommen Sie den Forderungen nicht nach, ggf. können abgebuchte Abschläge zurückgebucht werden.