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Nachrichtendetails

Sonnenstrom vom eigenen Balkon – was es zu beachten gibt

  • 13.02.2023

Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,

seit kurzem sind Stecker-Solargeräte auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Der erzeugte Strom wird direkt im Haushalt genutzt und senkt so die eigene Stromrechnung.

Wir in der Verwaltung unterstützen die private Energiewende und haben dazu eine Vereinbarung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks erarbeitet. Zweck ist der Schutz der Genossenschaft vor etwaigen Haftungsansprüchen aus dem Betrieb bzw. aus der Installation der Anlage an der Balkonbrüstung. Bitte fordern Sie die Vereinbarung bei uns an, bevor sie eine Anlage kaufen und in Betrieb nehmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Ihr EBG-Team

 

Tipp: Die Landeshauptstadt München fördert Stecker-Solargeräte mit bis zu 240 Euro je 600 Watt-Anlage.