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Nachrichtendetails

Medien- und TV-Versorgung ab 1.7.2024

  • 23.05.2024

Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,

wie Sie sicher bereits den aktuellen Medien entnommen haben, ist die betriebskostenrechtliche Umlage von Versorgungsentgelten für TV-Signale laut Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) nur noch bis zum 30.6.2024 möglich. Aus diesem Grund muss die EBG ab dem 1.7.2024 auf ein anderes Versorgungsmodell umstellen. 

Um die Möglichkeiten der künftigen Medienversorgung abzuklären, haben wir zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Telekommunikationsanbietern geführt und schließlich das beste und insgesamt kostengünstigste Modell verhandelt. Ausführliche Details werden wir Ihnen zeitnah per Post zukommen lassen. 

Schon jetzt wollen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass sich für Sie in Bezug auf den TV-Empfang bzw. die Inanspruchnahme von Internetdienstleistungen via TV-Kabelanschluss nichts ändern wird. Sie können nach dem 1.7.2024 weiter wie gewohnt fernsehen und müssen keine Geräte kaufen, keine Verträge kündigen oder neu abschließen und keinen Glasfaseranschluss bestellen. Spätestens ab dem 1.1.2025 - nach Abschluss der bereits seit einem Jahr laufenden Installationsarbeiten - erhalten alle unsere Mieterinnen und Mietern aber die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. 

Ihr EBG-Team